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Technische Regel [AKTUELL]
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Klassifizierung von Dokumenten, Dokumentation und zulässige Dateiformate in der digitalen Herstellerinformation
Überall dort, wo produziert wird, müssen ständig neue Objekte bereitgestellt werden, um die Prozesse am Laufen zu halten. Betrieb, Instandhaltung und Vergrößerung von Anlagen machen den Einsatz von neuen Objekten notwendig. Diese Objekte sind mit Herstellerinformationen versehen, deren Bereithaltung zum Teil vom Gesetz verlangt wird, und zum anderen Teil für den Anwender sinnvoll ist. Auch in Zeiten fortschreitender Digitalisierung handelt es sich bei den Herstellerinformationen häufig noch um Papierdokumente, jedoch nimmt der Anteil digitaler Dokumente stetig zu. Aufbereitung und Inhalt dieser digitalen Herstellerinformationen sind in Ermangelung klarer Richtlinien bisher uneinheitlich, es fehlt an einer verbindlichen Struktur, nach der diese Dokumente aufgebaut sein müssen. Diese VDI-Richtlinie setzt einen Standard für die Anforderungen an digitale Herstellerinformationen. Sie soll zur Grundlage einer internationalen Harmonisierung in Form einer ISO-/IEC-Norm werden. Sie richtet sich an Hersteller und Anwender in der Prozessindustrie, die digitale Herstellerinformationen bereitstellen oder nutzen.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 2770 Blatt 1 ist das Definieren von Anforderungen an digitale Herstellerinformationen für technische Objekte. Die Richtlinie gilt sowohl für den Aufbau der Informationen, als auch für ihre Übergabe.
Technische Objekte, die in dieser Richtlinie erfasst werden, sind beispielsweise Kraft- und Arbeitsmaschinen, Aggregate und Anlagen, Apparate, Baugruppe und Bauteile. Als digitale Herstellerinformationen ist jede Form objektbezogener Informationen in digitaler Form bezeichnet, die vom Hersteller an den Nutzer gegeben werden.
Bei den in VDI 2770 Blatt 1 definierten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Diese betreffen die Klassifizierung der Dokumente, den Aufbau der Dokumentation, die notwendig beinhalteten Metadaten sowie die Dateiformate, in denen die Informationen geliefert werden dürfen.
Nicht im Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind inhaltliche Vorgaben für die Herstellerinformationen, sowie Prüfungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Auch das Änderungsmanagement ist in VDI 2770 Blatt 1 nicht erfasst.
Aus dem Inhalt
- Anwendungsbereich
- Normative Verweise
- Begriffe
- Abkürzungen
- Grundsätzliche Festlegungen
- Festlegung zur Klassifizierung der Dokumente
- Festlegungen zum Aufbau der Dokumentation
- Festlegungen zu Metadaten
- Festlegungen zu Dateiformaten
- Integrität von Informationen
- Anhang A: Ausführungsbeispiel
- Anhang B: Zuordnung der Dokumentenarten der Norm DIN EN 61355-1 zu den Kategorien der Richtlinienreihe VDI 2770
- Anhang C: Beschreibung der Metadaten
- Anhang D: Umsetzung des Informationsmodells als XML-Schema
- Schrifttum
- Benennungsindex englisch-deutsch