Kurzreferat
Gemäß Richtlinie VDI 2510 bestehen Fahrerlose Transportsysteme (FTS) im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: - Fahrerlose Transportfahrzeuge (FTF), - Leitsteuerung, - Einrichtungen zur Standortbestimmung und Lageerfassung, - Einrichtungen zur Datenübertragung, - Einrichtung der Infrastruktur und diverse periphere Einrichtungen. Bei der Planung und Auslegung aller Komponenten sind die am geplanten Einsatzort vorhandenen Gegebenheiten und bauseitigen Belange zu berücksichtigen. Zur Gewährleistung eines vorschriftsmäßigen, sicheren und störungsfreien Betriebs des FTS sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten: - Anforderungen an die Einsatzumgebung der FTF (Umgebungsbedingungen, Bodenbeschaffenheit, Ausführung der Verkehrswege), - Anforderungen der Navigationselemente, - stationäre Einrichtungen für die Lasthandhabung, - stationäre Einrichtungen für die Energieversorgung der FTF, - stationäre Sicherheitseinrichtungen, - periphere Einrichtungen, Gebäudeeinrichtungen (Aufzüge, Krananlagen). Diese Richtlinie ist eine Ergänzung zu der allgemeinen FTS-Richtlinie VDI 2510 hinsichtlich Infrastruktur und periphere Einrichtungen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Anforderungen an die Einsatzumgebung von FTS aufzuführen und zu erläutern.