Kurzreferat
Es werden maximale Immissions-Werte aufgestellt, die eine Verunreinigung der Atmosphäre mit gefährdenden Fremdstoffen begrenzen sollen. Es sollen Gesundheitsschädigungen des Menschen, insbesondere von Kindern, Alten und Kranken durch die Festlegung von begrenzenden Immissionswerten vermieden und ein Schutz vor Schädigungen von Tieren, Pflanzen und Sachgütern gewährleistet werden. Diese Richtlinie enthält eine Liste von maximalen Immissions-Konzentrationen (MIK-Werten), die sich auf den Schutz des Menschen vor toxischen Einwirkungen bezieht. Sie nennt ferner die meßtechnischen Überwachungsrichtlinien.