Kurzreferat
Molybdän ist ein essenzielles Schwermetall. Toxische Wirkungen des Molybdäns werden beim Rind seit 1938 beschrieben. Die in der Richtlinie angegebenen Maximalen Immissions-Werte (MI-Werte) für Molybdän dienen dem Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere und der von ihnen stammenden Lebensmittel. Die Ableitung von Maximalen Immissions-Werten für Molybdän erfolgte anhand der Ergebnisse von Fütterungsversuchen mit landwirtschaftlichen Nutztieren, deren Futter Natrium- oder Ammoniummolybdat zugesetzt wurde oder das natürlicherweise oder immissionsbedingt hohe Molybdänkonzentrationen enthielt. Es können somit nur für solche Nutztiere MI-Werte festgelegt werden, bei denen entsprechende Angaben vorliegen. Es handelt sich hierbei um Kühe, Jungrinder und Mastrinder sowie Schafe, Ziegen, Pferde, Mastschweine und Masthühnerküken. Als Kriterien für die Wirkung von Molybdän am landwirtschaftlichen Nutztier wurden sowohl Leistungsdepressionen, Reproduktionsstörungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen als auch biochemische Veränderungen herangezogen. Die Richtlinie wendet sich insbesondere an alle Personen, die mittelbar und unmittelbar mit Nutztieren und den von ihnen stammenden Lebensmitteln umgehen oder in Berührung kommen. Die Richtlinie ist Teil der Richtlinienreihe "Maximale Immissions-Werte zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere und der von ihnen stammenden Lebensmittel". Darin werden Schadstoffe berücksichtigt, die in der Regel futtermittelrechtlich nicht geregelt sind.