Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für Anlagen zum Verbrennen von Abfällen aus Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die in der Richtlinie beschrieben Verfahren zur Minderung der Emissionen sowie zur Bestimmung der Emissionen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Diese Verfahren werden in Deutschland nicht angewandt. Gleichwohl dient die Richtlinie als Erkenntnisquelle für noch in Betrieb befindliche Anlagen, deren Standorte sich außerhalb Deutschlands befinden. Aus den oben genannten Gründen wird die Richtlinie VDI 2301 vorerst nicht zurückgezogen.