Kurzreferat
Dieses Merkblatt dient zur Erläuterung der Abgrenzung der Schnittstellen zwischen der Betriebssicherheitsverordnung und der Druckgeräterichtlinie bei der Änderung von bestehenden Rohrleitungssystemen bzw. zwischen Rohrleitungen im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie bei Änderung der Einstufung. Eine klare Festlegung zur Lage der Schnittstellen ist notwendig, da es in einem Rohrleitungssystem gleichen Druckes mehrere Nennweiten geben kann. Die Einstufung in eine Kategorie nach DGRL wird nach dem größten Nenndurchmesser vorgenommen. Dies kann dazu führen, dass ein Rohrleitungssystem mit Leitungen zum Beispiel in DN 350, DN 200 und DN 80 pauschal in Kategorie III eingestuft wird, obwohl Kategorie III eigentlich nur für DN 350 zuträfe. Mit einer Differenzierung kann somit eine sinnvolle Einstufung vorgenommen werden. Durch die definierte Festlegung für Schnittstellen besteht damit bei allen Beteiligten ein einheitliches Begriffsverständnis. Die Festlegungen für die Einbindung einer notifizierten Stelle und des kategoriebezogenen Prüfumfangs können dadurch praxisgerecht den jeweiligen Anforderungen entsprechend getroffen werden.