Kurzreferat
Technische Anlagen, Baugruppen und Rohrleitungen müssen durch rechtzeitige und kontinuierliche Maßnahmen der betrieblichen Instandhaltung stets in einem Zustand gehalten werden, der die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit gewährleistet. Durch den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland werden Anlagen, in denen gasförmiger oder kryogener Wasserstoff erzeugt, gespeichert, transportiert, verteilt und verwertet werden, eine dynamische und starke Verbreitung finden. Dies umfasst sowohl das Inverkehrbringen neuer Produkte und Geräte als auch als auch bei Bestandsanlagen, die eine Umstellung auf wasserstoffhaltige Gase erfahren. Das Potential insbesondere metallischer Werkstoffe eine Empfindlichkeit zur Wasserstoffversprödung aufgrund des kritischen Zusammenwirkens der Einflussgrößen Werkstoffzustand, mechanische Beanspruchung und Wasserstoffgehalt zu besitzen, kann zu Unsicherheiten auf die lebensdauerbezogene Tauglichkeitsbewertung von Erzeugnissen auf der Herstellerseite führen. Sofern die Beschaffenheit des Betriebsgases, z. B. durch Erhöhung des Wasserstoffgehaltes, von den in der Herstellerbescheinigung enthaltenen Angaben abweicht, erlischt die Gültigkeit der Bescheinigung, und damit auch die Verantwortung des Herstellers im Rahmen der Produkthaftung. Um solche ggf. vorhandenen Unsicherheiten zu minimieren, wird vorgegeben, durch zusätzliche betreiberseitige Maßnahmen die Betriebsbewährung für den jeweiligen Verwendungszweck festzustellen: "Sollte der Stand der Technik vom Betreiber für seinen Anwendungsfall nicht festgestellt werden können, muss er auf Basis einer Erprobung oder eines Pilotprojektes für seinen Anwendungsfall die Betriebsbewährung, die sicherheitstechnische und funktionale Eignung feststellen." In diesem Merkblatt wird definiert, was unter Betriebsbewährung, Betriebsbewährtheit zu verstehen ist und wie diese Betriebsbewährung, Betriebsbewährtheit durch den Betreiber einer Anlage, z. B. im Rahmen seiner Instandhaltungsstrategie, nachzuweisen ist. Weiterhin werden hier Hinweise auf die Nachweismöglichkeiten für die Tauglichkeit der Werkstoffe für Rohrleitungen, Armaturen etc. für die Durchleitung von wasserstoffhaltigen methanreichen Gasen und Wasserstoff gegeben.