Kurzreferat
Schottungen unterscheiden sich nach ihrer erforderlichen Feuerwiderstandsdauer. Die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren behördlich geforderten Schottungen bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung vom Institut für Bautechnik, Berlin. In dem Betriebsblatt sind nur die F 90-Schottungen dafür vorgesehen. Die im Industriebau vorkommenden Schottungen geringerer Feuerwiderstandsdauer (F 60, F 30, F 0), die von keiner Behördenauflage abgeleitet werden, haben die in diesem Betriebsblatt festgelegten Abmessungen.