Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für miteinander kompatible Stahlschutzplankensysteme, wie sie im Anhang beschrieben sind. Der Anhang enthält folgende Fahrzeugrückhaltesysteme an Straßen: – Schutzeinrichtungen – Übergangskonstruktionen – Anfangs- / Endkonstruktionen – Zusatzkonstruktionen. Die technischen Angaben zu den Systemen und den konstruktiven Einzelheiten sind im Anhang enthalten. Weitere Schutzplankenkonstruktionen können nach erfolgter Prüfung nach Abschnitt 3.2 durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e.V. ergänzt werden, sofern sie mit den im Anhang beschriebenen Systemen kompatibel sind. Die vollständige Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen ist die Voraussetzung für die Verleihung und Führung des Gütezeichens Kompatible Stahlschutzplankensysteme. Die Güte- und Prüfbestimmungen legen fest, dass die Stahlschutzplankensysteme untereinander kompatibel und dadurch insbesondere im Hinblick auf Systemübergänge und -anschlüsse stets verkehrssicher sind. Durch diese Forderung sind Reparaturen sowie der Austausch aller Bauteile innerhalb der Systeme auch zukünftig problemlos möglich. Die Güte- und Prüfbestimmungen tragen dazu bei, dass alle Systemkomponenten so gestaltet sind, dass sie auch noch nach Jahren mit- und untereinander kompatibel sind.