Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für den Nachweis des Anteils an Kunststoffen, die aus Fraktionen der haushaltsnahen Getrennterfassung bzw. der haushaltsnahen Wertstoffsammlung gewonnen worden sind, in einem Kunststoff-Rezyklat, -Halbzeug, -Produkt oder Verpackung (im Folgenden unter "Produkt" zusammengefasst). Das Gütezeichen wird für den Nachweis für den Anteil an Rezyklaten aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen vergeben, um die Rückverfolgbarkeit der Herkunft der Kunststoffe in den jeweiligen Stufen der Prozesskette lückenlos nachzuweisen. Das umschließt alle Prozessstufen von der Sortierung in LVP-Sortieranlagen über die Aufbereitung bis zum Einsatz der Rezyklate in Produkten. Eine Aussage über die Produktqualität des Rezyklats soll das Gütezeichen ausdrücklich nicht treffen. Vielmehr soll das Gütezeichen den Leistungsnachweis erbringen, dass ein bestimmter Prozentanteil (ggf. auch 100%) eines Kunststoffs die in den Güte- und Prüfbestimmungen beschriebenen Prozessstufen ordnungsgemäß durchlaufen hat. Der Prozentanteil an Recycling-Kunststoff im Endprodukt, der aus der haushaltsnahen Wertstoffsammlung stammt, wird dann mit einer entsprechenden Prozentzahl unterhalb des Gütezeichens gekennzeichnet. Damit soll der Endverbraucher erkennen können, zu welchem Anteil das gekennzeichnete Produkt aus Kunststoff besteht, der ursprünglich in der haushaltsnahen Wertstoffsammlung eingesammelt und recycelt wurde. Die Mitglieder dieser Gütegemeinschaft agieren europa- und weltweit. Daher werden auch unterschiedliche haushaltsnahe Sammelsysteme zur Bereitstellung von Inputmaterialien zur Aufbereitung berücksichtigt.