Kurzreferat
Die in diesen Güte- und Prüfbestimmungen aufgeführten Kriterien gelten für die technischen Anforderungen an die jeweiligen Stufen des Wertstoffkreislaufs von PET-Getränkeverpackungen. Im dargestellten Schema sind die Prozessstufen der Verwertung abgebildet. Die Gütegemeinschaft Wertstoffkette PET-Getränkeverpackungen e.V. legt in den einzelnen Prozessstufen die Prüfbestimmungen, Verfahrensweisen und Freigabekriterien fest. Dabei gelten aufgeführte gesetzliche Bestimmungen und Regeln zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln und deren Verpackungen. Das Gütezeichen wird für die Einhaltung von Eingangs- und Ausgangsparametern in den Stufen der Verwertung vergeben, die reproduzierbare Eigenschaften mit festgelegten Toleranzen über einen kontinuierlichen Zeitraum gewährleisten. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft Wertstoffkette PET-Getränkeverpackungen e.V. agieren europaweit. Dieser Umstand zieht unterschiedliche Sammelsysteme zur Bereitstellung von Inputmaterial zur Aufbereitung nach sich. Durch EFSA sind die Verwertungsverfahren/Recyclingverfahren zur Herstellung von lebensmitteltauglichem R-PET-Granulat und R-PET-Flakes registriert und zugelassen. Der Geltungsbereich umfasst alle Getränkeverpackungen aus PET. Hierzu zählen außer Flaschengebinden auch andere Getränkeverpackungen wie z.B. Dosen oder Fässer aus PET. Der Geltungsbereich bezieht das gesamte Gebinde der Primärverpackung einschließlich Etiketten, Verschlüssen etc. mit ein. Ausgeschlossen sind Verpackungen für andere Lebensmittel oder Produkte, z.B. Schalen. Die Güte- und Prüfbestimmungen umfassen die Verfahrensstufen/ Module in den jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen: Herstellung von PET-Flakes RAL-GZ 701/1, R-PET-Herstellung (EFSA-registriert) RAL-GZ 701/2, Preformherstellung RAL-GZ 701/3 und Flaschenblasen/Abfüllung RAL-GZ 701/4. Die Verfahrensstufen können dabei bei verschiedenen Unternehmen realisiert sein oder sich innerhalb eines Unternehmens im Rahmen einer Eigenproduktion an einem oder mehreren Produktionsstandorten befinden. Zukünftig können weitere Verfahrensstufen/Module der Wertstoffkette PET-Getränkeverpackungen in die Gütesicherung aufgenommen werden. Die in den Modulen spezifizierten Anforderungen sind speziell für die jeweiligen gütegesicherten Stufen des Wertstoffkreislaufs gemäß den Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen entwickelt.