Kurzreferat
Diese Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen – nachfolgend kurz GPB genannt – gelten für die Reinigung und den Oberflächenschutz der folgenden Bereiche, die jeweils einzeln erworben werden können und die als Zusatz zum Gütezeichen auf den Unterlagen des Gütezeichenbenutzers aufgeführt werden. Darüber hinaus gelten die GPB auch für die Reinigung von Glas, wenn im Zuge der Reinigung der unten genannten Fassadenwerkstoffe Glasflächen mitgereinigt werden. Die GPB gelten für Reinigungsmaßnahmen von Fassaden und Bauteilen aus – anodisiertem Aluminium, – beschichteten Metalloberflächen und Kunststoffen, – Edelstahl, und Textilfassaden, und Fassaden und Denkmale aus – Naturstein, – Kunststein wie Ziegel, Klinker, Beton, – Putz und Stuck. sowie für die Oberflächenschutzmaßnahmen von Metall und Textilfassaden und Oberflächenschutzmaßnahmen (Hydrophobierung, Verfestigung) von Steinfassaden und Denkmale nach fachgerechter Reinigung. Diese Gütesicherung gilt nicht für Leistungen und Materialien gemäß der Gütesicherung "Anti-Graffiti", RAL-GZ 841; "Metallfassadensanierung", RAL-GZ 635; "Gebäudereinigung", RAL-GZ 902 und für das Beschichten von Fassaden und Denkmalen.