Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Herstellung und Montage von Nagelplattenprodukten. Dies sind Holzkonstruktionen, bei denen Nagelplatten als Verbindungsmittel eingesetzt werden (diese Holzkonstruktionen werden im Folgenden auch Nagelplattenbinder oder Binder genannt). Sie gliedern sich neben den Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen, die alle grundlegenden Anforderungenregeln, in Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung (Teil I) und Montage (Teil II) von Nagelplattenprodukten. Einschränkungen der Geltungsbereiche ergeben sich aus den Abschnitten I-1 und II-1.