Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für: Verarbeiten von Beton, Zementmörtel, kunststoffmodifiziertem Zementmörtel und Reaktionsharzmörtel, Füllen von Rissen sowie für Korrosionsschutzmaßnahmen der Bewehrung; Verarbeiten von Spritzbeton; Verpressen von Rissen und Hohlräumen in Tragwerken aus Beton; Verbinden von Bauteilen; Verstärken von Bauteilen.