Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für industriell gefertigte Einzelfeuerstätten - Aufbau von Kaminöfen, nach der geltenden europäischen Norm "Raumheizer" genannt in anschlussfertigem Zustand und für Schaffung funktioneller Einheiten mit den erforderlichen Abgasanlagen. Die Raumheizer sind einsetzbar für das Verbrennen von Festbrennstoffen und können sowohl in raumluftabhängiger als auch in raumluftunabhängiger Ausführung gestaltet sein. Sie sind oftmals mit einer Sichtscheibe vor dem Feuerraum ausgestattet; in besonderen Fällen können die Raumheizer auch offen betrieben werden. Raumheizer, die unter diese Güte- und Prüfbestimmungen fallen, können sowohl handbeschickt als auch mechanisch beschickt werden. Die Wärmeübertragung der Raumheizer erfolgt im Allgemeinen an den umgebenden Raum sowohl durch Strahlung als auch durch Konvektion, in besonderen Fällen aber zusätzlich auch an Wasser als Wärmeträger. Damit diese Feuerstätten an jeden funktionsfähigen Schornstein angeschlossen werden können, überschreitet die Abgastemperatur der Kaminöfen bei Nennwärmeleistung 400°C nicht.