Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Herstellung, für den Transport und den Einbau von Flüssigboden, für die Sicherung der Güte und der Eigenschaften des Flüssigbodens mit allen für die Prozesstransparenz erforderlichen Parametern, für die Nutzung der mit Flüssigboden anwendbaren planerischen Lösungen und für die Ergebnisse der technischen sowie technologischen Anwendungsmöglichkeiten des Verfahrens um es güteseitig so zu sichern, dass die Vorteile des Verfahrens für die Anwender und Nutzer erhalten bleiben sowie Mängel dauerhaft vermieden werden können. Flüssigboden ist ein zeitweise fließfähiges und bodentypisch selbstverfestigendes Verfüllmaterial für bautechnische Zwecke, das sowohl aus Boden und Baggergut, als auch aus natürlichen, recycelten oder industriell hergestellten Gesteinskörnungen und deren Gemischen hergestellt werden kann. Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten nicht für die Herstellung von zeitweise fließfähigen Baustoffen, wenn deren Festigkeitsbildung vorwiegend auf dem Einsatz hydraulischer Bindemittel beruht und/oder deren Festigkeitsbildung durch latent- oder resthydraulische Bestandteile maßgeblich beeinflusst wird.