Kurzreferat
Diese Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Recyclingholz aus: - Altholz im Sinne der Verordnung über die Entsorgung von Altholz vom 15. August 2002 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend kurz "Altholzverordnung" genannt), - Holz und Holzwerkstoffen, die nicht Abfall im Sinne der jeweils gültigen Fassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bzw. der Altholzverordnung sind.