Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen die Grundlagen für Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen für CO<(index)2> kompensierte Energieprodukte fest. Es muss nachgewiesen sein, dass Energieprodukte einem lückenlosen und nachvollziehbaren Prozess zwischen erworbenen CO<(index)2>-Zertifikaten und der verkauften Menge an CO<(index)2>-neutralen Energieprodukten, in einem festgelegten Zeitraum unterliegen. Die Zertifikate müssen durch anerkannte und registrierte Dienstleister im Namen des Anbieters/Lieferanten in offiziellen Registern nachweislich stillgelegt und unwiderruflich dem Markt entzogen sein.