Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen sind darauf ausgerichtet, dass die Produzenten von Kompost nur geeignete und unbedenkliche Einsatzstoffe verwenden, in der Produktion geeignete Verfahrenstechniken einsetzen und bei der Deklaration der Produkte detaillierte Empfehlungen zur Anwendung nach guter fachlicher Praxis geben, die aus den regelmäßigen Untersuchungen der Gütesicherung abgeleitet sind. Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Komposte im Sinne von Abschnitt 2.1. Erzeugnisse nach der Gütesicherung Substrate für Pflanzen, RAL-GZ 250, der Gütesicherung Dünger, RAL-GZ 252, sowie der Gütesicherung Veredelungsprodukte aus Abwasserschlamm, RAL-GZ 258, sind hiervon ausgenommen.