Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen die allgemeinen Grundsätze für Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen für Qualitätsprodukte der Gemeinschaftsgastronomie fest. Darunter sind Lebensmittel zu verstehen, die von Großverbrauchern bezogen und je nach Fertigungstiefe verarbeitet, zubereitet, regeneriert und/oder portioniert an Verpflegungsgäste abgegeben werden, nicht jedoch Primärerzeugnisse und unverarbeitete Lebensmittel lt. Definition in der Verordnung (EG) 852/2004. Die gütegesicherten Produkte zeichnen sich durch besondere Eigenschaften aus, die in den zugehörigen Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt sind.