Kurzreferat
Das Pflege-Versicherungsgesetz verlangt, daß sowohl Maßstäbe zur Qualität und zur Qualitätssicherung der ambulanten Pflege als auch Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. Kriterien zur Beschreibung und Messung eines Qualitätsniveaus für ambulante Pflegedienste erarbeitet, die für die Erbringung einer qualitativ hochwertigen Pflegeleistung vorausgesetzt werden. Diese Kriterien sind in den nachfolgenden Güte- und Prüfbestimmungen für Ambulante Pflegedienste aufgeführt.