Kurzreferat
Diese NAMUR-Empfehlung gibt Hilfestellung zur Anwendung eines Instandhaltungskonzeptes, mit dem auf die regelmäßigen Prüfungen explosionsgeschützter Geräte, verzichten werden kann. Gemäß BetrSichV sind Prüfungen zum Explosionsschutz mit dem Ziel durchzuführen, den Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände mindestens bis zur nächsten Prüfung sicherzustellen. Auf einige Prüfungen kann verzichtet werden, wenn dafür ein geeignetes Instandhaltungskonzept (nach Anhang 2, Abschnitt 3 Nummer 5.4 BetrSichV) vorliegt. Dieses muss dabei gleichwertig sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlagen aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit dauerhaft gewährleistet ist. Diese NAMUR-Empfehlung zeigt Möglichkeiten auf, wie Explosionsschutz-Aspekte in ein Instandhaltungskonzept integriert werden können und argumentiert, warum dieses als gleichwertig zu den wiederkehrenden Prüfungen akzeptiert werden kann. Das Konzept setzt voraus, dass drei grundlegende Randbedingungen erfüllt sind. Dies sind: 1. Korrekte Montage und Installation vor erster Inbetriebnahme. 2. Prüfungen aus anderen Regelwerken werden durchgeführt. 3. Etablierter Management of Change-Prozess der prüfpflichtigen Änderungen erkennt. Um die notwendigen Instandhaltungstätigkeiten zu ermitteln, wurden die in der Praxis auftretenden Fehler, Prüfpunkte aus einschlägigen Normen sowie Hinweise aus Betriebsanleitungen ermittelt. Diese Tätigkeiten wurden hinsichtlich möglicher Erkennungsmöglichkeiten (Alltagsauffälligkeit, Sicherheitsrundgang, Prüfvorgang) sowie erforderlicher fachkundiger Personen (Operator, Beteiligte von Sicherheitsrundgängen, Elektrofachkräfte) bewertet. Für die Organisation des Instandhaltungskonzeptes gibt es Vorschläge für Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Maßnahmen und Fristen, sowie Umsetzung von Wartungen, Inspektionen und Kontrollen. Für die korrekte Umsetzung des Instandhaltungskonzeptes, werden Bewertungs- und Kontrollmechanismen vorgeschlagen.