Kurzreferat
Für die Erbringung von Leistungen, wie sie typischerweise im Rahmen des Facility Managements vorkommen, bestehen zahlreiche Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder, der Städte und Gemeinden sowie Unfallverhütungsvorschriften und technisches Regelwerk. Zum Schutz des eigenen Unternehmens vor Haftungsrisiken und im Interesse ihrer Auftraggeber müssen FMOrganisationen den Umgang mit den gültigen Rechtsvorschriften und der darauf aufbauenden höchstrichterlichen Rechtsprechung beherrschen und die daraus resultierenden Konsequenzen ergreifen. Diese Richtlinie gibt den Inhalt des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerks im Einzelnen nicht wieder. Ziel ist es vielmehr, FM-Organisationen eine Hilfestellung zu geben, Verfahren zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen aufzubauen und die Rechtskonformität kontinuierlich zu überprüfen und soweit zu verbessern, wie es aufgrund eigener Risikobetrachtungen oder der Anforderungen der Kunden erforderlich ist. Die Richtlinie richtet sich dabei an FM-Organisationen in jeglicher öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Gesellschaftsform und jeder Größe, die deutschem Recht unterliegen. Besonderes Augenmerk liegt darauf, dass die formulierten Anforderungen nicht nur am Firmensitz oder in Zweigniederlassungen der FM-Organisation erfüllt werden, sondern vor allem an jedem einzelnen Ort der Dienstleistungserbringung (Einsatzort) beim Kunden.