Kurzreferat
Die GEFMA Richtlinie "Nachhaltigkeit im FM" gibt Handlungsempfehlungen zur Vereinbarung, Steuerung und Umsetzung der Nachhaltigkeit von Facility Services. Da-für werden qualitative und quantitative Kriterien und Kennzahlen benötigt, die die Nachhaltigkeitsmerkmale der Facility-Services konkret, steuerbar und vergleich-bar machen. In Abgrenzung zu bestehenden Kennzahlensystemen für Gebäude bzw. für Unternehmen, wird diese GEFMA-Richtlinie die Qualität der am nachhaltigen Betreiben ausgerichteten Facility Services bei der Umsetzung von FM-Konzepten und -Verträgen definieren. Ziel ist es eine Vergleichbarkeit der Facility Services und der dazugehörigen Prozesse vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit herzustellen. Die Kriterien-Systematik für Nachhaltigkeit im FM basiert auf dem 3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit, bei dem Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles gleichermaßen berücksichtigt werden. Eigentümer- und Nutzerverhalten, Objektstruktur sowie Primärprozesse haben erheblichen Einfluss auf die Facility Services, sodass die Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien mit einem klaren Fokus auf die Facility Services an sich erfolgen muss. Darüber hinaus kann sich ein Vergleich der Nachhaltigkeitsqualität nicht ausschließlich an festen Benchmarks orientieren, sondern muss teilweise auf objektspezifische, ggf. interne Vergleichs- und/oder Zielwerte zurückgreifen. Die Richtlinie benennt den Status-Quo der Umsetzung von Nachhaltigkeit im FM. So gibt sie Orientierung bei Ausschreibung, Vergabe und Durchführung von Facility Services. Zudem ist sie die Basis für die darauf aufbauende Nachhaltigkeits-Zertifizierung von Facility Services. Zielgruppe der Richtlinie sind FM-Kunden und deren interne FM-Organisation genauso wie FM-Dienstleister, FM-Berater, zertifizierende Unternehmen und Wissenschaftler.