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Technische Regel [AKTUELL]
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Hintergrund der Überarbeitung waren Erfahrungen aus der praktischen Anwendung, wonach häufig der Errichter, der das kraftbetätigte Fenster auf der Baustelle (vor Ort) verwendungsfertig erstellt und in Betrieb nimmt, nicht genau wusste, was er zur Einhaltung der Maschinenrichtlinie tun und dokumentieren soll. Das neue Merkblatt wurde daher um ein weiteres Kapitel „Inbetriebnahme“ ergänzt. In diesem Zusammenhang wurden ebenfalls Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen vorgenommen. So ist jetzt zur Vermeidung von Missverständnissen im Geltungsbereich klargestellt, dass sich das Merkblatt an Fachkräfte richtet und nicht den Einbau von Antrieben durch den Endverbraucher behandelt. Zur Risikoeinteilung in Abhängigkeit von der Raumnutzung wurden die Beschreibungen geschärft und die Motorstromüberwachung für Schiebefenster und -türen wurde als mögliche Schutzmaßnahme ergänzt. Erstmals erfolgt ein zusätzlicher Warnhinweis auf die Verletzungsgefahr durch Hineingreifen in geringe Öffnungsweiten, wenn z.B. wenig Reaktionszeit beim Schließen verbleibt.