Kurzreferat
Von Stauanlagen geht im Falle ihres (Teil-)Versagens ein erhebliches Gefahrenpotential für den Anlagenbetreiber und vor allem für die Unterlieger aus. Die deutsche Stauanlagennorm DIN 19700 (Ausgabe 2004) fordert daher einerseits eine sehr sichere Bemessung aller Bestandteile einer Stauanlage. Andererseits wird aber auch verlangt, dass Fälle einer Überschreitung der Bemessungsansätze oder einer Überlastung in die Betrachtungen mit einzubeziehen und die daraus resultierenden verbleibenden Risiken zu identifizieren und zu bewerten sind. Dabei überlässt es die vorgenannte Norm weitgehend den Anwendern, auf welche Art und Weise, mit welchen Methoden diese Betrachtungen des verbleibenden Risikos (Restrisiko) durchzuführen sind. Nach Auffassung der Verfasser ist es an der Zeit, den Anwendern der deutschen Stauanlagennorm Hinweise und Hilfestellungen dazu an die Hand zu geben. Während in Deutschland diesem Themenkomplex bisher eher mit Zurückhaltung begegnet wurde, ist die Beschäftigung mit hypothetischen Stauanlagenversagen und deren Folgen in unseren Nachbarländern und im ferneren Ausland Gang und Gebe. In den Katastrophenschutzgesetzen mehrerer deutscher Bundesländer wird von Betreibern von Anlagen mit im Versagensfall hohem Gefährdungspotenzial verlangt, dass sie über Kenntnisse und Unterlagen über potentielle Versagensszenarien und -folgen verfügen und diese auf Verlangen den zuständigen Behörden ausreichen können. Auch vor diesem Hintergrund dürfte der Blick auf das, was bei Überschreitung der für die Berechnung oder Bemessung einer Stauanalage getroffenen Annahmen passiert, geboten sein. Der Geltungsbereich des Themenbandes erstreckt sich vornehmlich auf im Hauptschluss des Gewässers liegende Stauanlagen, hierbei insbesondere auf Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken. Eine sinngemäße Anwendung für Staustufen, Pumpspeicherbecken und Sedimentationsbecken wird empfohlen. Die stauanlagenartspezifischen Belange sind in jedem Fall entsprechend zu berücksichtigen.