Kurzreferat
Das Merkblatt gibt allen Akteuren eine praxisnahe Hilfestellung für die im Baubereich anfallenden Abfälle - mit Ausnahme von Bodenaushub - an die Hand, um den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Dabei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt. Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) ist eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planende, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar. Das Merkblatt unterstützt dabei und vertieft in diesem Sinne das DWA-M 303 "Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken - Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung" hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels.