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Technische Regel [AKTUELL]

DWA-A 147:2017-03

Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme - Betriebsaufgaben und Häufigkeiten

Ausgabedatum
2017-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
64

84,50 EUR inkl. MwSt.

78,97 EUR exkl. MwSt.

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Kurzreferat
Der Betrieb und die Instandhaltung von Kanalisationen stellen Kernaufgaben der Abwasserentsorgung dar. Aus den gesetzlichen Vorgaben und von den Betreibern selbst definierten Anforderungen resultieren Betriebsaufgaben, die rechtssicher und wirtschaftlich abgewickelt werden müssen. Die Abwicklung der generellen Betriebsaufgaben erfolgt durch eine Vielzahl von einzelnen Betriebsarbeiten, die entweder vorausschauend aufgrund von definierten Auslösekriterien bzw. festgelegten Häufigkeiten, geplant oder ereignisabhängig ausgeführt werden müssen. Dieses Arbeitsblatt enthält Anforderungen an den Betrieb und die Instandhaltung von öffentlichen Kanalisationen im Sinne der DIN EN 752. Anlagen, die nur der Ableitung von Abwasser von einer Anfallstelle zu einem Abwasserkanal dienen (z. B. Straßen- und Grundstücksentwässerungsanlagen, verrohrte Gewässer), werden in diesem Arbeitsblatt nicht berücksichtigt. Weiterhin werden nur Anlagen behandelt, die üblicherweise in Kanalisationen vorhanden sind. Für besondere Anlagen, wie z. B. Sandfänge, Rechen usw., lassen sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausführung und Einsatzbedingungen keine allgemein gültigen Angaben zu notwendigen Betriebsarbeiten machen; in diesen Fällen muss eine Einzelfallbetrachtung erfolgen. Es werden Betriebsarbeiten benannt und Kriterien bzw. Bandbreiten für die Festlegung der Häufigkeit ihrer Durchführung beschrieben. Die Anwendung der Regelungen dieses Arbeitsblattes stellt somit für die Betreiber eine Möglichkeit dar, einen rechtssicheren und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Betrieb im Sinne der Anforderungen des § 60 Abs. 1 WHG zu gewährleisten. Die Regelungen in diesem Arbeitsblatt enthalten keine starren Vorgaben für die Häufigkeiten einzelner Arbeiten. Ziel ist es vielmehr, die Bandbreite der Häufigkeiten und die Kriterien für deren Festlegung zu benennen, um den Betreibern eine auf den Einzelfall bezogene Ausgestaltung der vorhandenen Spielräume zu ermöglichen. Dabei wird, soweit möglich, eine Mindesthäufigkeit benannt, die erforderlich ist, um den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen zu können.
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