Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt in Ergänzung von Beiblatt 1 für die Ausbildung und Prüfung zum Fachmann für Kunststoffschweißen. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt an DVS PersZert anerkannten Kunststoffausbildungs- bzw. -prüfstellen (DVS-BEs bzw. PS) für Richtlinie DVS 2213. Diese Qualifikation weist die spezifischen Kenntnisse für den Einsatz als Schweißaufsicht zur Sicherstellung der Qualität von Schweißarbeiten mit thermoplastischen Kunststoffen im Behälter-, Apparate- und Rohrleitungsbau, Bahnen im Erd-, Wasser- und Tunnelbau sowie Abdichtungen und Auskleidungen nach. Der Fachmann für Kunststoffschweißen soll insbesondere dort tätig werden, wo Auftraggeber oder zuständige Stellen seinen Einsatz verlangen, bzw. wo hohe Anforderungen an Sicherheit und/oder Belastbarkeit gestellt werden. Im Weiteren ist er für die planmäßige Überwachung der Schweißer zuständig, durch die eine Verlängerung der Geltungsdauer der Schweißerprüfung erreicht werden kann. Diese Richtlinie gilt nicht für die Schweißaufsicht von Schweißarbeiten an Rohren und Rohrleitungsteilen in der öffentlichen Gas- und Wasserversorgung sowie für das industrielle Serienschweißen.