Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für die Prüfung und Qualifizierung von Schweißern, die Bauteile oder Auskleidungen aus den Werkstoffen PFA und FEP herstellen. Sie gilt ausschließlich für Schweißverbindungen, die im Warmgasziehschweißverfahren (WZ) hergestellt werden. Die Prüfungen von PFA und FEP schließen sich gegenseitig ein. Schweißverbindungen an dickeren Platten, einlagige Schweißnähte mit Cap Strip oder mehrlagige Schweißverbindungen sind mit diesem Verfahren nicht prüfbar.