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Technische Regel [AKTUELL]
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Die DIN SPEC 16567 legt eine Mustervereinbarung für elektronische Abrechnungsprozesse im EDI-Verfahren fest. Dabei werden die aktuellen Regelungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes eingehalten.
Die Übermittlung von elektronischen Rechnungen mittels EDI und WebEDI gehört zu den Standardanwendungen in der Wirtschaft. Auf Grund der Änderung des deutschen Umsatzsteuergesetzes hat der Gesetzgeber am 2008-12-19 mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz eine bereits lange von der Wirtschaft geforderte Vereinfachung umgesetzt: Seit 2009-01-01 kann in Deutschland bei EDI-Rechnungen auf die Sammelabrechnung (zusammenfassende Rechnung) verzichtet werden.
Bis 2008-12-31 verlangte das deutsche Umsatzsteuergesetz beim elektronischen Datenaustausch (EDI) zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung, die meist in Papierform ausgestellt wurde. Nun genügen eine Vereinbarung über den EDI-Datenaustausch und der Einsatz von sicheren Datenaustauschverfahren, welche die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten.
Eine Expertengruppe aus EDI- und Steuerfachleuten, Wirtschaftsprüfern und Spitzenverbänden hat die bereits vorher geltenden Anforderungen hinsichtlich Authentizität und Integrität eingehend diskutiert und die vorliegende Mustervereinbarung für den EDI-Rechnungsaustausch erarbeitet, um den Anwendern in der Wirtschaft wichtige Hilfestellungen zur Gewährleistung der Rechtsicherheit bei der Übertragung von EDI-Rechnungen zu geben.
Diese Norm wurde vom Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA), Arbeitsausschuss NA 043-03-03 AA "Elektronisches Geschäftswesen" erarbeitet. Der NIA ist unter anderem für normative Festlegungen im Anwendungsbereich des elektronischen Datenaustausches (EDI) im weiteren Sinn auch Electronic Commerce zuständig.