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Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Beiblatt 14 ist entstanden, indem der Hauptabschnitt-3 "Leitfaden für den Benutzer" der Internationalen Norm IEC 60825-1 ausgegliedert wurde, weil es dafür in vielen Ländern nationale Festlegungen gibt. In Deutschland war deswegen im Nationalen Vorwort des Teils 1 folgender Text aufgenommen worden: "Anwender dieser Norm sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass in nationalen Rechtsvorschriften Richtlinien für den Benutzer von Lasereinrichtungen festgelegt sind. Dazu gehören insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Diese haben in jedem Fall Vorrang vor den in Hauptabschnitt drei dieser Norm definierten Anforderungen." Dieser Text gilt uneingeschränkt auch für dieses Beiblatt. Die Aussagen dieses Beiblatts sind grundsätzlich nicht verbindlich, weil Beiblätter keine normativen Festlegungen enthalten dürfen. Sie können jedoch in Anwendungen, die nicht in das Arbeitsgebiet der gewerblichen Berufsgenossenschaften fallen, als von Experten formulierter Stand der Technik angewendet werden.
Die entsprechende Anpassung des Teils 1 steht noch aus.
Für das Beiblatt 14 ist das GK 841 "Optische Strahlungssicherheit und Lasereinrichtungen" zuständig.