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Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Technische Spezifikation stellt Empfehlungen für die Anforderungen, die Prüfeinrichtung, Prüfverfahren, Kennzeichnung sowie Informationen auf, die vom Hersteller für Anschlageinrichtungen, die zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Personen vorgesehen sind, zur Verfügung gestellt werden. Diese Technische Spezifikation gilt nicht für: Anschlageinrichtungen, die so ausgelegt sind, dass die Benutzung durch nur eine Person zu derselben Zeit möglich ist, die in EN 795 behandelt werden; Anschlageinrichtungen, die bei Sport- oder Freizeitaktivitäten verwendet werden; Anschlageinrichtungen, die so ausgelegt sind, dass sie EN 516 oder EN 517 entsprechen; Einzelteile oder Bestandteile von baulichen Einrichtungen, die nicht als Anschlagpunkte oder Anschlageinrichtungen, sondern für einen anderen Verwendungszweck, zum Beispiel als Balken, Träger, eingebaut wurden; baulich verankerte Befestigungsmittel. Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung sowie Informationen, die vom Hersteller für Anschlageinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die für die Nutzung von einer Person vorgesehen sind, werden in EN 795:2012 behandelt. Mögliche Anwender dieser Norm sind Prüfinstitute und Hersteller. Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 160 "Schutz gegen Absturz und Arbeitsgurte" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-03-01 AA "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS) im DIN.
Dokument wurde ersetzt durch DIN CEN/TS 16415:2017-11; DIN SPEC 32777:2017-11 .