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Technische Regel [AKTUELL]
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Vor Veröffentlichung dieser Technischen Spezifikation war das einzige normative europäische Dokument zur Festlegung von Qualitätsvorschriften für Vollräder die europäische Norm EN 13262, die lediglich auf gewalzte und geschmiedete Räder anwendbar ist. Schmieden und Walzen war das einzige, im Rahmen der UIC-Vorschriften zugelassene Verfahren, das in jüngster Vergangenheit in den meisten europäischen Ländern anwendbar war. Gegossene Räder werden im Schienennetz der AAR und bei besonderen Güterwagenanwendungen in Europa eingesetzt. Als Bezugsdokument legt diese Technische Spezifikation die Produktanforderungen an gegossene Vollräder fest. Um für gegossene Räder das gleiche Sicherheitsniveau wie für geschmiedete und gewalzte Räder zu erreichen, sind die Produkteigenschaften von EN 13262 abgeleitet. Diese Technische Spezifikation gibt eine vollständige Definition des Produkts und der Qualifizierungsverfahren, indem sie: a) alle Radmerkmale definiert; ANMERKUNG 1 Diese werden entweder während der Qualifizierung oder für die Auslieferung des Produkts verifiziert (siehe Abschnitt 3). b) die Qualifizierungsverfahren definiert (siehe Anhang D); c) den Lieferzustand definiert (siehe Anhang E). ANMERKUNG 2 Der Lieferer erhält die Wahlmöglichkeit, entweder 1) ein traditionelles Lieferungsverfahren mit einer Kontrolle durch Probenentnahme aus der Charge, wie in den vorhandenen Dokumenten (siehe E.4) oder; 2) ein Lieferverfahren unter Verwendung der Qualitätssicherungskonzepte (siehe E.4.6).
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