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Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]
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In dieser Technischen Spezifikation ist ein Laborverfahren zur Abschätzung von Emissionen von mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz festgelegt, das im Kontakt mit Erde, Süß- oder Meerwasser ist. Emissionen von der Oberfläche des behandelten Holzes können in das Erdreich, in Gewässer oder in das Meer gelangen. Das Verfahren dient zur Gewinnung von Wasserproben von behandeltem Holz im Kontakt mit Wasser. Die in den Wasserproben bestimmten Emissionen werden in Beziehung zu der Holzoberfläche und der Dauer der Beanspruchung gesetzt, um die freigesetzte Menge je Tag abzuschätzen. Die Mengen der Emissionen können in einer Umwelt-Risikobewertung von behandeltem Holz verwendet werden. Dieses Dokument ist eine Überarbeitung der DIN CEN/TS 15119-2:2008-09, um den OECD-Leitfaden 313 zum gleichen Thema zu berücksichtigen. Gegenüber DIN CEN/TS 15119-2:2008-09 wurden Qualitätsmerkmale zur Genauigkeit und Wiederholpräzision des Verfahrens aufgenommen sowie Hinweise zur Beschaffenheit des zur Prüfung verwendeten Meerwassers ergänzt. Außerdem wurde das Verfahren zur Abdichtung der Hirnflächen ausführlicher beschrieben. Die Zeitintervalle zum Austausch des Wassers wurden festgelegt und die Prüfdauer von 19 Tagen auf 29 Tage erhöht. Angaben zur Extrapolation der Ergebnisse auf 1 Jahr oder 10 Jahre wurden gestrichen. Die Aufzeichnungsformulare im Anhang A wurden modifiziert, der Anhang B für allgemeine Empfehlungen wurde neu aufgenommen und die Literaturhinweise wurden erweitert. Für diese Norm ist das Gremium NA 042-03-06 AA "Spiegelausschuss zu CEN/TC 38 und ISO/TC 165/SC 1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15119-2:2024-10 .
Gegenüber DIN CEN/TS 15119-2:2008-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Qualitätsmerkmale zur Genauigkeit und Wiederholpräzision des Verfahrens in 2.3 aufgenommen; b) Angaben zur Beschaffenheit des zur Prüfung verwendeten Meerwassers in 2.4.2 ergänzt; c) Verfahren zur Abdichtung der Hirnflächen in 2.7.2 ausführlicher beschrieben; d) in 2.7.5.2 Zeitintervalle zum Austausch des Wassers festgelegt und Prüfdauer von 19 Tagen auf 29 Tage erhöht; e) Hinweis auf eine Extrapolation der Ergebnisse auf 1 Jahr oder 10 Jahre gestrichen; f) Aufzeichnungsformulare im Anhang A modifiziert; g) Anhang B für allgemeine Empfehlungen aufgenommen; h) Literaturhinweise erweitert.