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Technische Regel [AKTUELL]
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Teil 1 dieser Serie gilt für geschmiedete und gewalzte Vollräder. Dieses Verfahren war das einzige, im Rahmen der UIC-Vorschriften zugelassene Verfahren, das in jüngster Vergangenheit in den meisten europäischen Ländern anwendbar war. Gegossene Räder werden im Schienennetz der AAR und bei besonderen Güterwagenanwendungen in Europa eingesetzt. Diese Technische Spezifikation legt die Anforderungen an das Gießverfahren fest, die zur technischen Zulassung eines Vollrads führen. Ihre Gliederung entspricht derjenigen des Teils 1. Da die Technische Spezifikation ausschließlich für Güterwagen gilt und die europäische Interoperabilität begleitet, bestimmt diese Technische Spezifikation im informativen Anhang F die spezifischen Parameter für die thermomechanische Bewertung eines für die europäische Interoperabilität konzipierten Eisenbahngüterwagens. Diese Technische Spezifikation beschreibt das Bewertungsverfahren einer Radkonstruktion. Die Anwendung dieser Technischen Spezifikation macht es erforderlich, die Verwendung des Rades zu definieren; diesen Punkt behandelt diese Technische Spezifikation ebenfalls. Es werden zumindest vier Aspekte mit unterschiedlichen Zwecken beschrieben: - ein geometrischer Aspekt: um eine Austauschbarkeit verschiedener Lösungen für die gleiche Anwendung zu ermöglichen; - ein thermo-mechanischer Aspekt: um Raddeformationen zu behandeln und um sicherzustellen, dass ein Bremsen nicht dazu führt, dass Räder brechen; - ein mechanischer Aspekt: um sicherzustellen, dass keine Ermüdungsrisse im Steg auftreten; - ein akustischer Aspekt: um sicherzustellen, dass die gewählte Lösung für die in Frage kommende Verwendung so gut wie das Referenzrad ist. Für jeden der drei letzteren Aspekte zielen die vorgeschlagenen Regeln darauf ab, das Verfahren einzuschränken, umso leichter sind die Ziele für das untersuchte Rad zu erreichen. Diese Technische Spezifikation beinhaltet weder die Bewertung der Nabe, noch die Bewertung der statischen Auslegung des Rades. Die meisten Abschnitte dieser Technischen Spezifikation stammen aus Teil 1. Die einzigen technischen Unterschiede liegen an den Besonderheiten des Gießverfahrens.
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