Kurzreferat
Das Merkblatt soll bei einem nuklearen Stör- und Unfall den Betreibern öffentlicher Abwasserreinigungsanlagen und dazu gehörender Deponien eine Orientierungshilfe sein und zu vorsorgenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz in Klärwerken anregen. Hierfür wird die Bundesregierung im Notfall besondere Maßnahmen anordnen. Die dabei im übrigen zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen werden in diesem Merkblatt erläutert. Sie beziehen sich jedoch nicht speziell auf eventuelle nukleare Notfallsituationen auf Kläranlagen.