Kurzreferat
Diese Richtlinien legen Anforderungen, Leistungsmerkmale und Prüfverfahren für Selbsttesteinrichtungen, die insbesondere in Brandmeldeanlagen zum Einsatz kommen, fest. Selbsttesteinrichtungen können in Bestandteilen einer Brandmeldeanlage integriert sein, oder sie können mit Hilfe zusätzlicher Komponenten realisiert werden. Hinweis: Die vorliegenden Richtlinien können u. a. auch für Selbsttesteinrichtungen von Feststellanlagen angewendet werden. Selbsttesteinrichtungen können unterschiedliche Testziele erfüllen und können aktive oder passive Mechanismen nutzen. Das Verfahren der Prüfung, Anerkennung und Zertifizierung nach diesen Richtlinien richtet sich nach den Vorgaben der VdS 2344. Es gelten die AGB VdS 3177 in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.