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Technische Regel Entwurf

VdS 3480-2:2019-01 - Entwurf

VdS-Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen - Kooperationsschnittstelle zur gemeinsamen Gefahrenabwehr (KooS) - Code of Conduct

Ausgabedatum
2019-01
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
40

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Kurzreferat
Im Wege der Kooperationsschnittstelle wird ein technisch-organisatorisches Instrument zur Verfügung gestellt, um die gemeinsame Gefahrenabwehr zu verbessern. Die über diese Schnittstelle ausgetauschten Informationen können sensible Personen- und/oder Unternehmensdaten sein, die einem besonderen Schutz bedürfen. Für personenbezogene Daten gelten u. a. die Regelungen der DSGVO. Da auch solche Daten, welche nicht personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind, ein gleiches Schutzniveau erfahren sollen, beschreiben diese Richtlinien Regelungen für alle KooS-Teilnehmer zum Schutz sämtlicher ausgetauschter Daten. Die Regelungen dieses Code of Conduct werden daher auch auf nicht-personenbezogene Daten bezogen und angewendet. Diese Richtlinien sind als Zusatz zu den technischen Spezifikationen der VdS 3480-1 zu sehen und nur in Verbindung mit diesen gültig. Der Code of Conduct wurde nach bestem Wissen und Gewissen von den Mitgliedern des Arbeitskreises Kooperationsschnittstelle zusammengestellt. Seine Verwendung ersetzt keine Rechtsberatung und stellt auch keine solche dar. Die Anwendbarkeit, Wirksamkeit und Zulässigkeit der Regelungen ist individuell zu bewerten. Teilnehmer der Kooperationsschnittstelle verpflichten sich, diese Regelungen anzuwenden. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, weitergehende Regelungen aufgenommen oder ein anderes Konstrukt gewählt werden, sind die Mitglieder verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese Regelungen dem Regelziel des Code of Conduct am nächsten kommen.
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