Kurzreferat
Dieser Entwurf der Richtlinien enthält Mindestanforderungen an Anlageteile zur videobasierten Perimeterüberwachung und deren entsprechende Prüfmethoden. Der folgende Entwurf der Richtlinien ist nur verbindlich, sofern ihre Anwendung im Einzelfall zwischen VdS und dem Auftraggeber vereinbart wird. Ansonsten ist die Berücksichtigung dieser Richtlinien unverbindlich; die Vereinbarung der Richtlinien ist rein fakultativ. Dritte können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsmaßnahmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen. Sie basieren auf den mitgeltenden Richtlinien für elektronische Anlageteile zur Perimeterüberwachung VdS 3456, wobei deren Anforderungen und Prüfmethoden auf die Eigenschaften und Bedingungen für die videobasierte Perimeterüberwachung in diesen Richtlinien explizit angepasst und präzisiert werden, wo dies notwendig ist und sich Änderungen zu den Richtlinien VdS 3456 ergeben. Sie gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227 und den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110. Darüber hinaus gelten die Anforderungen an Videoüberwachungsanlagen, VdS 2466, sowie für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Ergänzende Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203. Hinweis 1: Produkte zur Freifeldsicherung (Perimetersicherung) werden in diesen Richtlinien nicht berücksichtigt.