Kurzreferat
Diese Richtlinien für Sicherungstechnik, Biometrische Erkennungsverfahren, Anforderungen und Prüfmethoden gelten für Produkte der Einbruchmeldetechnik, Zutrittskontrolltechnik und elektronische Schlösser, die mit biometrischen Merkmalen arbeiten und enthalten Festlegungen zur Beurteilung und Prüfung von biometrischen Merkmalen. Weitere Anwendungsgebiete sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen und werden von diesen Richtlinien ebenfalls abgedeckt, falls biometrische Merkmale zur Anwendung kommen. Die in den Richtlinien für die entsprechenden Produkte festgelegten Anforderungen (beispielsweise hinsichtlich der unterscheidbaren Codes) werden durch diese Richtlinien umgesetzt und durch adäquate Prüfmethoden ergänzt. Diese Richtlinien gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227 und den Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110. Für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die Richtlinien für Brandschutz- und Sicherungstechnik, Software, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203.