Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Anforderungen an Nebelgeräte, die in Verbindung mit Einbruchmeldeanlagen (EMA) das Ziel haben, Täter abzuschrecken, da eine Orientierung in dem Bereich, in den sie eindringen wollen, unmöglich gemacht wird. Die Richtlinien gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227 und den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110. Für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Ergänzende Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203. Hinweis: Die Prüfmethoden für Nebelgeräte sind in VdS 2526 enthalten (z.Z. in Vorbereitung).