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Technische Regel Entwurf
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Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) umfasst die Gesamtheit der versorgungstechnischen Anlagen eines Bauwerks. Auch denkmalgeschützte und denkmalwerte Bauten verfügen über diese Anlagen, und es sind hier besondere Anforderungen an die Technische Gebäudeausrüstung zu stellen. Priorität hat die Vermeidung von Schäden und Mängeln an der Bausubstanz, aber auch am Erscheinungsbild der Baudenkmäler. Entsprechend gelten besondere Bedingungen und Bestimmungen für die Einrichtung und Instandhaltung von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung in denkmalgeschützten Bauten. Die vorliegende Richtlinienreihe beinhaltet die Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung, sowie an Baumaßnahmen im Baudenkmal. Die aktuell aus vier Blättern bestehende Richtlinienreihe wendet sich an Betreiber, an Planungsbüros und Unternehmen im Zusammenhang mit der Sanierung, sowie an Behörden und Bauämter. Mithilfe der Richtlinie VDI/WTA-Richtlinie 3817 Blatt 3 soll eine voll funktionsfähige, moderne TGA in Einklang gebracht werden mit der Wahrung der Interessen des Denkmalschutzes.
Anwendungsbereich der VDI/WTA-Richtlinie 3817 Blatt 3 sind die Anforderungen an die Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung in Bauten, die dem Denkmalschutz unterstehen, oder als denkmalwert klassifiziert werden können. Die Richtlinie formuliert Schutzziele und Planungsgrundsätze.
VDI/WTA-Richtlinie 3817 Blatt 3 bietet allgemeine Informationen zu den verschiedenen Komponenten und informiert zudem detailliert über die verschiedenen Aspekte der versorgungstechnischen Anlagen (Wasser, Heizung/Lüftung, Elektrizität, Brandschutz) in Hinblick auf deren Einsatz in denkmalgeschützten und denkmalwerten Bauten.
Die VDI/WTA-Richtlinie 3817 Blatt 3 enthält Planungshinweise und Übersichten, Erläuterungen zu normativen, technischen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen, Lösungsvorschläge für typische und für spezielle Anwendungen und vieles mehr.
Die Richtlinie bietet einen Vordruck für die Unterweisung über Maßnahmen zum Schutz der Bausubstanz.
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