Kurzreferat
Scheinwerfereinstellprüfsysteme im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen zur Überprüfung der Einstellung der Abblend-, Fern- und Nebelscheinwerfer von Kraftfahrzeugen. Die Anwendung der Richtlinie stellt eine einheitliche Vorgehensweise bei der Kalibrierung von "Systemen zur Überprüfung der Scheinwerfer" (Scheinwerfereinstellprüfsysteme, SEPS) sicher, die z. B. im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genutzt werden. Darüber hinaus wird durch Anwendung der Richtlinie erreicht, dass die beauftragten Kalibrierlabore eine weitestgehend einheitliche Darstellung und Bewertung der Kalibrierergebnisse vornehmen, die letztlich im Kalibrierschein des Scheinwerfereinstellprüfsystems dokumentiert sein soll.