Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für heiztechnische Anlagen mit den Anlagenteilbereichen Wärmeübergabe, Wärmeverteilung und Wärmeerzeugung. Zur Sicherstellung der Gesamtfunktion einer Anlage nach dem Einbau ist die betriebsbereite Anlage einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. In der Richtlinie werden hierzu allgemeine Prüfkriterien in tabellarischer Form (Checklisten) für eine technische Abnahme (auch Teilabnahme) zusammengestellt. Die Prüfung erstreckt sich auf alle Einrichtungen der Wärmeübergabe (im Raum und an Wärmeübertragern), Wärmeverteilung, Wärmeerzeugung, MSR-Technik, Brennstoffversorgung- und/oder -lagerung, Abgasführung und Entsorgung.