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Technische Regel Entwurf

DAfStb Tragwerke, treibhausgasreduziert:2023-08 - Entwurf

DAfStb-Richtlinie - Treibhausgasreduzierte Tragwerke aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton - Teil 0: Grundlagen; Teil 1: Deckenbauteile

Ausgabedatum
2023-08
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
32

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Kurzreferat
(1) Dieses Dokument bildet die Grundlage für eine neue Richtlinienreihe "Treibhausgasreduzierte Tragwerke aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton", die aus mehreren Teilen besteht. Der Entwurf wurde im Technischen Ausschuss "Nachhaltig bauen mit Beton" entwickelt und verabschiedet. (2) Ziel der Richtlinienreihe ist es, Anforderungen und Maßnahmen zu definieren, mittels derer die Ein-haltung der international und national vorgegebenen Treibhausgasreduktionsziele bei der Errichtung von Tragwerken aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton sichergestellt wird, ohne jedoch die Technologieoffenheit im Bauwesen einzuschränken. So kann die Richtlinie z. B. auch auf Bauteile aus Stahlfaserbeton oder auf die Carbonbetonbauweise angewendet werden. Die Regelungen der vorliegenden Richtlinienreihe ergänzen andere gängige Nachhaltigkeitsbewertungssysteme (z. B. QNG, DGNB) und adressieren Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. (3) Die vorliegende Richtlinienreihe regelt in ihren verschiedenen Teilen Anforderungen an die zulässigen Treibhausgasemissionen (Global Warming Potential, GWP) infolge der Errichtung und Entsorgung von Tragwerken oder Tragwerksteilen und knüpft hierbei unmittelbar an die gesetzlichen Regelungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes in seiner Fassung aus dem Jahr 2021 an. Das Bauwerk wird hierzu im Sinne der Tragwerksidealisierung in einzelne Bauteilarten, wie Decken, Wände, Stützen etc. untergliedert. Ihrem Anteil an den Gesamt-Treibhausgasemissionen der deutschen Bauindustrie folgend, werden ausgewählte Bauteilarten in einzelnen Teilen dieser Richtlinie gesondert betrachtet. (4) Die Richtlinienreihe gilt für Beton-, Stahl- und Spannbetontragwerke, die nach DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit der Normenreihe DIN 1045, nach anderen DAfStb-Richtlinien oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bemessen, hergestellt und ausgeführt werden und bei denen der Beton zur Lastabtragung herangezogen wird. Die Bilanzierung erfolgt entweder auf Bauteilebene oder auf der Ebene der gesamten Tragstruktur. Emissionen aus der Nutzung des Tragwerkes werden in der vorliegenden Richtlinie nicht betrachtet. (5) Um den üblichen Planungsprozess in der Praxis abzubilden, wird das Tragwerk in die hinsichtlich ihrer Emissionen maßgebenden Bauteilarten unterteilt und die Richtlinie daher wie folgt gegliedert: Teil 0 dieser Richtline legt die grundlegenden Anforderungen für treibhausgasreduzierte Tragwerke fest. Teil 1 dieser Richtlinie regelt Deckenbauteile, die bekanntermaßen den höchsten Anteil Treibhausgasemissionen im gesamten Tragwerk aufweisen. (6) Weitere Richtlinienteile sind in Planung, die das Tragwerk vervollständigen und zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden sollen: Teil 2: Vertikale Bauteile, Teil 3: Gründungen und Untergeschosse. (7) Durch die Festlegung der Richtlinienstruktur können sukzessive weitere Teile ergänzt, bzw. einzelne vorhandene Teile flexibel überarbeitet werden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. (8) Die Richtlinie setzt DIN 1045-1000, Tabelle 2, Zeile 0 bzw. Tabelle A.2, Zeile 1, für den Fall der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Betonbau um.
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