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Zum Thema
Oft werden Maschinen und Anlagen im Laufe der Nutzung umgebaut, neu zusammengestellt oder es werden Teile ausgetauscht. Wenn dies nicht durch den Hersteller der ursprünglichen Maschine passiert, dann besteht die Gefahr selbst zum Hersteller zu werden. Hier setzt das Seminar an: Wann wird man zum Hersteller? Welche Maßnahmen sind dann zu leisten und welche Haftungsansprüche entstehen im Schadensfall? Aber auch der Direktimport kann einen Betreiber zum Hersteller werden lassen. Anhand von Praxisbeispielen wird auf die notwendigen Schritte bei einem Konformitätsbewertungsverfahren eingegangen. Es wird der Unterschied zwischen wesentlicher Veränderung und Änderung erläutert. Es wird eine Risikobeurteilung und der Umgang mit dem Vermutungsprinzip erarbeitet. Ein kurzer Abriss zur Überarbeitung einer Betriebsanleitung schließt das Seminar.
Das lernen Sie in der Weiterbildung
Das Seminar versetzt Sie in die Lage, die für die CE-Kennzeichnung von eigengenutzten modifizierten Maschinen erforderliche Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 eigenständig und fehlerfrei anzufertigen. Sie werden dazu befähigt:
- die CE-kennzeichnungsrelevanten Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der EMV-Richtlinie 2014/30/EU, der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, der ATEX-Richtlinie 2014/34/ EU sowie der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG richtig zu lesen und zu interpretieren
- Bewertung ob die Änderung wesentlich ist bewerten können
- eine Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 vorzunehmen
- Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen bzw. anzuwenden
- Strategien für eine erfolgreiche Risikominimierung zu entwickeln
- Maßnahmen bei der technischen Produktdokumentation zu kennen
- Umgang mit den Marktaufsichtsbehörden zu kennen