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Norm [AKTUELL]
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Für dieses Dokument ist das Gremium NA 140-00-19 AA (Nuklear-Elektromagnetischer Puls (NEMP) und Blitz) der DIN-Normenstelle Elektrotechnik (NE) zuständig. Diese Prüfnorm gilt für neu zu entwickelnde und neu zu beschaffende sowie für beizustellende Systeme und Geräte der Bundeswehr. Das Prüfverfahren nach dieser Norm dient zum Nachweis der geforderten Stör- bzw. Zerstörfestigkeit von Systemen und Geräten gegenüber einer unmittelbaren Einwirkung eines Exo-atmosphärischen NEMP (HEMP). Der Exo-NEMP besteht aus den drei Komponenten Anfangsimpuls (E1), Folgeimpuls (E2), und Langzeitimpuls (E3). Aufgrund seiner kurzen Stirnzeit reicht das Spektrum des Anfangsimpulses (E1) bis in den hohen Megahertz-Bereich. Hierdurch koppelt dieser effizient in mobile und transportable Systeme und Geräte ein. Die deutlich längeren Stirnzeiten des Folgeimpulses (E2) als auch die langsameren zeitlichen Änderungen des Langzeitimpulses (E3) führen zu einer erheblich schwächeren Einkopplung in mobile und transportable Systeme und Geräte. Bedingt durch ihre niederfrequenten Spektren liegt ihre Hauptwirkung in der Kopplung in lange bis sehr lange Leiter. Aufgrund der beschränkten Baugröße der NEMP-Simulatoren ist dieses Verfahren nicht geeignet die Wirkung des Folgeimpulses und des Langzeitimpulses auf ausgedehnte Leitungsstrukturen zu untersuchen. Das Verfahren nach dieser Norm ist daher auf die Prüfung der Stör-/Zerstörfestigkeit gegenüber dem Anfangsimpuls des Exo-NEMP beschränkt, da dieser in Bezug auf die Kopplung zu mobilen und transportablen Systemen und Geräten die stärkste Wirkung aufweist. Das Verfahren ist anwendbar zur Prüfung von mobilen und transportablen Systemen. Unter Umständen sind zum Nachweis der Stör-/Zerstörfestigkeit gegen leitungsgeführte Störgrößen weiterer Prüfungen mit Direkteinspeisung erforderlich.
Gegenüber VG 96903-50:2012-10 wurden folgende Änderungen durchgeführt: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) Literaturhinweise aufgenommen; c) 3.1 Begriffe überarbeitet; d) 6.5 Durchführung der Prüfung überarbeitet; e) 6.6 Messunsicherheitsbetrachtung geändert; f) Norm redaktionell überarbeitet.