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Norm [AKTUELL]
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Diese Bauartnorm gilt für Ruderantriebsanlagen für Überwasserschiffe in Verbindung mit VG 85741-2. In dieser Bauartnorm sind die allgemeinen technisch-organisatorischen Anforderungen dokumentiert.
Ein wesentlicher Abschnitt ist: die Anforderungen an den Antrieb. Jedes Überwasserschiff ist - unabhängig von der Anzahl der Ruder - mit mindestens einem Haupt- und einem Ersatz-Rudermaschinenantrieb auszurüsten.
Die Ruderantriebsanlagen gehören zu den wichtigsten Anlagen für den Betrieb eines Wasserfahrzeuges, die absolute Funktionssicherheit der Anlage ist oberster Grundsatz. Aus diesem Grund ist ein Hilfs-Rudermaschinenantrieb je Rudermaschine erforderlich. Je nach Antriebskonzept der Schiffsantriebsanlage ist der Hilfsrudermaschinenantrieb zu konzipieren.
Weitere Anforderungen wie zum Beispiel Oberflächenschutz, Kennzeichnung, Verlegung von Rohr- und Schlauchleitungen, elektrischen Leitungen, Schaltschränke, einschließlich der Leistung der Rudermaschine und weitere sind aufgeführt.
In einer Tabelle sind Anzeigen und Überwachungen (wie zum Beispiel akustischer Alarm, Kennleuchten, Messinstrumente und so weiter) zusammengestellt.
In weiteren Abschnitten sind die Anforderungen an Prüfungen, Typprüfung, Einzelzulassung und auch die Geltungsdauer von Zulassungen aufgeführt.
Auch die entsprechenden Betriebsvorschriften (BV-Hefte und Technische Lieferbedingungen (TL)) sind berücksichtigt.
Diese Norm wurde von der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT), Arbeitsausschuss NA 132-02-01 AA "Leistungserzeugung, Vortrieb, Hilfsmaschinen" erarbeitet.
Gegenüber VG 85741-1:1989-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde neu aufgeteilt; b) Qualitätssicherung, Gütesicherung aktualisiert; c) englisch Fassung hinzugefügt; d) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.