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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für Dreigliederenden des Gütegrades GL-K3, die auf Wasserfahrzeugen auch bei Umgebungstemperaturen bis -20 °C eingesetzt werden.
Ein Dreigliederende nach dieser Norm besteht aus einem normalen Stegglied nach VG 84529, einem vergrößerten Stegglied nach VG 84530 und einem Endglied nach VG 84531. Diese Dreigliederenden sind Bestandteil von Ankerstegketten des Gütegrades GL-K3 nach VG 84510.
Dreigliederenden dienen zur Ausrüstung beziehungsweise Befestigung der Ankerstegketten, das heißt der Endbefestigung im Kettenkasten. Gegenüber der Ausgabe VG 84516:1998-03 wurden unter anderem die Nenngrößenreihe bis auf Nenngröße 90 erweitert und der Begriff "Nenndicke" in "Nenngröße" geändert.
In der vorliegenden VG-Norm sind die "Dreigliederenden" in Zusammenstellung, Maßen, Massen, mechanischen Eigenschaften, Technischer Spezifikation und einem Bezeichnungsbeispiel aufgeführt.
Für diese VG-Norm ist der NA 132-01-05 AA "Heben, Schleppen, Ankern" zuständig.
Gegenüber VG 84516:1998-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Begriff "Nenndicke" in "Nenngröße" geändert; c) Nenngrößenreihe erweitert bis auf Nenngröße 90; d) Bild überarbeitet; e) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.
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